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Das aktualisierte Landschaftskonzept Schweiz: qualitätsorientierte Landschaftsentwicklung als Ziel

12.08.2020 15:40

Mit dem aktualisierten Landschaftskonzept Schweiz (LKS) verabschiedete der Bundesrat am 27. Mai 2020 ein wichtiges Planungsinstrument für eine kohärente und qualitätsorientierte Entwicklung der Landschaft. Zentrales Element des aktualisierten LKS bilden 14 Landschaftsqualitätsziele. Aufbauend auf einer Landschaftsvision, strategischen Zielsetzungen und raumplanerischen Grundsätzen formulieren sie, wie die Landschaftsentwicklung in den nächsten 20 Jahren ausgerichtet werden soll. Für die Kantone ist das LKS verbindlich, wenn sie delegierte Bundesaufgaben wahrnehmen oder Vorhaben mit finanzieller Hilfe des Bundes realisieren. Bei der Erarbeitung ihrer Richtpläne, insbesondere bei der Erarbeitung von Landschaftskonzeptionen, berücksichtigen die Kantone das LKS. Darüber hinaus unterstützt das LKS die Kantone mit reichhaltigen Informationen und Anregungen darin, eine qualitätsorientierte Landschaftsentwicklung in die Wege zu leiten und die Landschaftsakteurinnen und -akteure dafür zu sensibilisieren.

Die letzten Wochen und Monate haben einmal mehr vor Augen geführt, welche Bedeutung die Schönheit und Vielfalt der Schweizer Landschaften für die Bevölkerung haben. Wälder, Seeufer und abgelegene Bergtäler waren während des Corona-Lockdowns ebenso gefragtes Erholungs-, Ausflugs- und Reiseziel wie während der Sommerferienzeit. Diese Schönheit und Vielfalt der Schweizer Landschaften mit ihren regionalen natürlichen und kulturellen Eigenarten sollen aber nicht nur der heutigen, sondern auch den künftigen Generationen eine hohe Lebens- und Standortqualität bieten. Auf dieser Vision basiert das LKS, das das BAFU in einem zweijährigen Prozess in engem Austausch mit den landschaftsrelevanten Bundesämtern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kantone (KBNL, KPK, KOK, KOLAS) und zahlreicher Verbände und Organisationen erarbeitet hat.

Den Landschaftswandel aktiv angehen

Die 14 Landschaftsqualitätsziele konkretisieren die Vision der Landschaft als Wohn-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Wirtschaftsraum für das Jahr 2040. Als Outcome-Ziele beschreiben sie einen anzustrebenden Zielzustand und enthalten sowohl Erhaltungs- als auch Entwicklungsziele. Das LKS verfolgt damit einen dynamischen Ansatz, der es erlaubt, die angestrebten hohen Natur- und Landschaftsqualitäten zu erreichen, während sich die Landschaft aufgrund kontinuierlicher Raumnutzungsänderungen und Einflüssen wie dem Klimawandel dynamisch ändert. Legen die «allgemeinen Landschaftsqualitätsziele» die Handlungsmaximen fest, die für die gesamte Fläche gelten – beispielsweise «Landnutzungen standortgerecht gestalten» (Ziel 3) oder «Eingriffe sorgfältig und qualitätsorientiert ausführen» (Ziel 4) –, so bringen die «Qualitätsziele für spezifische Landschaften» die räumlich differenzierten Schwerpunkte der Landschaftspolitik zum Ausdruck. Die Ziele «Städtische Landschaften» (Ziel 8), «Periurbane Landschaften» (Ziel 9) und «Tourismusgeprägte Landschaften» (Ziel13) machen auch deutlich, dass das LKS den Fokus auf die gesamte Landesfläche wirft, insbesondere auch auf siedlungsprägte Landschaften, wo baukulturelle Aspekte, die qualitätsorientierte Verdichtung oder die Grünraumgestaltung von zentraler Bedeutung sind.

Die Landschaftsfunktionen des Waldes stärken

Die «Sachziele» des LKS konkretisieren schliesslich die Landschaftsqualitätsziele für die landschaftsrelevanten Politikbereiche des Bundes. Sie sind entsprechend für den Kantonen delegierte Bundesaufgaben oder für Vorhaben mit finanzieller Hilfe des Bundes direkt anwendbar. Für andere landschaftsrelevante Aufgaben der Kantone lassen sie sich entweder direkt übernehmen oder sie zeigen die relevanten Handlungsfelder auf, die auf kantonaler Ebene analog behandelt werden können. Sie verdeutlichen aber vor allem auch, welche Politikbereiche zu einer kohärenten Landschaftspolitik beitragen können.

Für den Wald umfasst das LKS beispielsweise sechs Sachziele, etwa die «Stärkung des regionalen Landschaftscharakters» (Ziel 11.A), das durch die Pflege und Nutzung nach den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus auf der gesamten bewirtschafteten Waldfläche erreicht werden soll und sicherstellen soll, dass der Wald die erwarteten Landschafts- und Ökosystemleistungen dauerhaft erbringt. Dies steht im Einklang mit der vom Bund festgelegten «Waldpolitik 2020». Wie der «Erläuterungsbericht Landschaftskonzept Schweiz» ausführt, sind demnach etwa Waldstrassen oder bauliche Eingriffe, die dazu dienen die Schutzfunktion des Waldes zu sichern, so auszuführen, dass sie das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen. Mit Blick auf die verschiedenen Landschaftsleistungen stehen bei waldbaulichen Eingriffen in stadtnahen Wäldern die Erholungsfunktionen im Vordergrund. Sie gilt es dort bevorzugt zu stärken. Holzschläge sollen dabei das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen. Die Grundsätze des naturnahen Waldbaus umfassen aber auch Massnahmen, die helfen, den Wald an den Klimawandel anzupassen. Um ihnen nachzukommen, sollten für die Klimaanpassung – standortangepasst – einheimische Arten gewählt werden. Das Ziel «Erhaltung und Stärkung der landschaftlichen Vielfalt» (11.B) strebt an, dass die Entwicklung der Waldfläche mit Blick auf die landschaftliche Vielfalt, die ökologische Vernetzung und die Erfüllung der Waldfunktion geplant wird.

Sensibilisieren und motivieren

Die Akteurinnen und Akteure der verschiedenen Politikbereiche mit dem Landschaftskonzept, seinen Zielen und deren Konsequenzen, betraut zu machen und sie für eine aktive Mitwirkung zu gewinnen, ist eine der grossen Chancen für eine kohärente kantonale Landschaftspolitik. Manche Kantone haben diesen Prozess bereits mit der Erarbeitung kantonaler Landschaftskonzeptionen gestartet. Das LKS bietet die Gelegenheit, diesen Dialog auf kantonaler Ebene fortzuführen und zu vertiefen. Im Waldbereich gilt es vor allem auch bei der Waldplanung Synergien mit den Instrumenten der Raumplanung und der Agrarpolitik zu nutzen.

Alle Kantone haben das LKS zumindest bei den anstehenden Richtplanüberarbeitungen zu berücksichtigen. Einige von ihnen prüfen bereits, welche Konsequenzen das LKS auf laufende Arbeiten an einer Landschaftskonzeption hat, oder ob sich aus dem LKS spezifische Richtplanaufträge für einzelne Sektoralpolitiken oder für Regionen und Gemeinden ergeben.

Die Sensibilisierung der landschaftsrelevanten Akteurinnen und Akteure innerhalb und ausserhalb der Verwaltung für eine qualitätsorientierte Landschaftsentwicklung bleibt schliesslich eine wichtige Aufgabe auf allen Ebenen. Das LKS, das allen kantonalen Fachstellen und Gemeinden zugestellt wurde, unterstützt diese Aufgabe mit Hinweisen auf konkrete Handlungsmöglichkeiten, aber auch mit Beschreibungen und Formulierungen, die die Kommunikation erleichtern.

 

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