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Waldpflegeprogramm der Klimastiftung Schweiz

13.06.2017 08:00

Die Klimastiftung Schweiz, WaldSchweiz und die Konferenz der Kantonsförster (KOK) lancieren ein neues Waldpflegeprogramm

Steile und schwer zugängliche Wälder werden oft nicht bewirtschaftet. Der Verkaufspreis des Holzes deckt die Kosten eines Holzschlags nicht. Solche Wälder überaltern und nehmen weniger CO2 aus der Luft auf. Die Klimastiftung Schweiz bietet deshalb neu eine finanzielle Unterstützung für Holzschläge in schwer zugänglichen Wäldern, die über 30 Jahre nicht bewirtschaftet wurden. Von der Förderung profitieren können Bürgergemeinden, Korporationen, Kooperativen ohne Steuerhoheit sowie Privatwaldeigentümerinnen bzw. -eigentümer, die offiziell organisiert sind. Bei letzteren muss es sich um eigentumsübergreifende, dauerhafte Kooperationen handeln, die durch einen langfristigen Vertrag oder durch Konstituierung einer geeigneten Rechtspersönlichkeit zustande gekommen sind.

Pro Hektare verjüngtem Wald zahlt die Klimastiftung Schweiz 2'000 Franken. Die Stiftung plant, über die nächsten vier Jahre rund zwei Millionen Franken für das Waldpflegeprogramm einzusetzen. Damit sollen langfristig über 60'000 Tonnen CO2 gebunden werden können. Das Waldpflegeprogramm entstand auf Anregung des Bundesamts für Umwelt. Die Klimastiftung Schweiz arbeitet bei der Umsetzung mit WaldSchweiz und der Konferenz der Kantonsförster (KOK) zusammen.

Medienmitteilung vom 13. Juni 2017   /   Information des médias   /   Informazioni per la stampa

Voraussetzungen für den Projektantrag:
- Antragsberechtigt sind Projekte, die in der Schweiz oder in Liechtenstein durchgeführt werden.
- Das geförderte Projekt muss eine Mindestfläche von 2 ha haben.
- Die betroffenen Parzellen müssen seit mindestens 30 Jahren nicht mehr genutzt worden sein.
- Schutzwald, Vorrangwälder Biodiversität und Waldreservate sind ausgeschlossen.
- Eine kantonale Nutzungsbewilligung liegt vor.
- Bei der Waldpflege ist das Bestverfahren anzuwenden (Ausführung durch Forstunternehmer/Forstbetriebe). Die Benutzung von Hubschrauber ist untersagt.
- Das Projekt ist ohne Subvention nicht wirtschaftlich (Kosten > Holzerlös + Subventionen).

Ablauf:
- Ausfüllen des Nachweisdokumentes und Bestätigung der Projektkriterien durch die Unterschrift des kantonalen Försters auf dem Nachweisdokument.
- Einreichen des Antrages auf der Webseite der Klimastiftung. Hierfür muss das Nachweisdokument eingescannt bereitgehalten werden.
- Zu- oder Absage per E-Mail innerhalb von 4 Wochen durch die Klimastiftung.
- Ausführung der Waldpflege und Bestätigung durch den kantonalen Förster mit seiner zweiten Unterschrift auf dem Nachweisdokument.
- Bestätigung der Durchführung auf der Webseite der Klimastiftung Schweiz. Hierfür müssen das Nachweisdokument eingescannt und die Bankinformationen des Antragstellers bereitgehalten werden.
- Prüfung des Nachweises und Auszahlung des genehmigten Betrages.

Nachweisdokument    /   Document de confirmation

Links:
Waldpflegeprogramm    /    Programme de soins aux forêts    /    Programma di manutenzione dei boschi

 

 

Weitere Informationen.

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